Vorstoss ist eine unnötige Zwängerei
Zu Artikel „Erster Schritt zum Stimmrecht für Ausländer“ in der Zürichsee-Zeitung vom 7. Januar 2020
Am vergangenen Montag hat der Kantonsrat eine Behördeninitiative zur weiteren Bearbeitung überwiesen, die das Ausländerstimm- und wahlrecht (aktiv und passiv) auf kommunaler Ebene verlangt. Einzige Voraussetzungen: 18 Jahre alt sein und seit zwei Jahren in einer Zürcher Gemeinde wohnen.
Dieses Thema ist im direkten Kontext zum Bürgerrecht zu betrachten. Der wichtigste Grund, dass jemand Schweizer werden will, sollte meines Erachtens der Erwerb der politischen Rechte sein. Voraussetzungen für das Bürgerrecht sind die Integration (inklusive ausreichende Deutschkenntnisse) und das Vertraut sein mit den hiesigen Verhältnissen (u. a. Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse).
Alle genannten Voraussetzungen sollen für das Stimm- und Wahlrecht gemäss Behördeninitiative der Stadt Zürich künftig nicht mehr gelten: Zwei Jahre Wohnsitz in der Schweiz bzw. in der Gemeinde genügen aber nicht, um sich in die demokratischen Prozesse einzubringen.
Wer politisch partizipieren will, soll sich einbürgern lassen. Integriert, mit den lokalen Gegebenheiten vertraut und mit genügend Kenntnissen der deutschen Sprache sollen neu Eingebürgerte in der Lage sein, sich zu einer politischen Fragestellung eine fundierte Meinung bilden zu können.
Welche Motivation bestünde noch für die Einbürgerung, wenn ein Ausländer oder eine Ausländerin, ohne irgend eine Anstrengungen zur Integration, praktisch alle Rechte wie ein Schweizer Bürger hätte und mit dem Erwerb des Bürgerrechtes noch Pflichten, wie beispielsweise die Dienstpflicht, erwerben würde?
Der Vorstoss der Stadt Zürich ist eine unnötige Zwängerei. Zweimal bereits, in den Jahren 1993 und 2013 wurden ähnlliche Initiativen, welche aber weniger weit gingen, vom Stimmvolk mit jeweils rund drei Viertel Nein-Stimmen versenkt.
Wer mitbestimmen will, soll sich einbürgern lassen und damit nach erfolgter Integration sowohl Rechte, wie auch Pflichten übernehmen. De Föifer und s Weggli darf es in dieser Frage nicht geben!
Tumasch Mischol, Hombrechtikon
(erschienen in der Zürichsee-Zeitung vom 10. Januar 2020)