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Anfrage betreffend Tempo 30

Ihre Anfrage gemäss § 17 Gemeindegesetz

Sehr geehrter Herr Mischol, lieber Tumasch

Ihre Anfrage, die wir mit E-Mail vom 26.Juni 2020 erhalten haben, beantworten wir zu Händen der Gemeindeversammlung vom 8. Juli 2020 wie folgt bzw. lassen wir durch den Gemeindeschreiber vorlesen (siehe auch Kommentar zum Zürcher Gemeindegesetz Seite 116, Nummer 18):

Auszug Ihres Schreibens vom 26. Juni 2020 „Zitat“:

„Tempo 30 in Hombrechtikon
Am 25. September 2013 befand die Gemeindeversammlung über eine Initiative, welehe eine möglichst flächendeckende Einführung von Tempo 30 im Dorf verlangte. Der Initiant wollte den Gemeinderat beauftragen Tempo 30 zu prüfen und die finanziellen Folgen der baulichen Massnahmen abzuklären. Das Umsetzungskonzept sollte dem Stimm volk vorgelegt werden. Diese Gemeindeversammlung ging wohl als bestbesuchte der jüngeren Vergangenheit in die Geschichtsbücher ein. Die Thematik bewegte offensichtlich die Bevölkerung stark. Die Initiative wurde in der Abstimmung mit einer grossen Deutlichkeit verworfen.

Ende 2018 veröffentlichte der Gemeinderat seine Legislaturziele 2018 bis 2022. Ein Ziel ist die Einführung von Tempo 30 bei den Schulanlagen. Ein spezielles Augenmerk gilt den Schulanlagen Tobet und Gmeindmatt. Zusätzlich sollen alle Schulanlagen in Bezug auf die Verkehrssicherheit überprüft werden, Auch wenn viele Tempo 30 kritisch gegenüber stehen, scheint eine Massnahme zur Schulwegsicherheit akzeptiert zu werden.

Gerüchteweise ist zu vernehmen, dass der Gemeinderat derzeit weitere Tempo 30-Zonen prüft. Befürchtungen stehen im Raum, dass der Gemeinderat durch die Hintertür nach und nach Tempo 30 auf dem Gemeindegebiet einführen will.“

Der Gemeinderat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten.

l. Sind derzeit weitere Tempo 30-Zonen geplant, die über die Zielsetzungen gemäss Legislaturziele 2018 bis 2022¹ hinausgehen und die damit ein Präjudiz schaffen?

¹ korrigiert von 2020 auf 2022

Antwort des Gemeinderates:
Das angesprochene gemeinderätliche Ziel besagt, dass Tempo 30 bei den Schulanlagen eingeführt werden soll. Der Gemeinderat steht nach wie vor «hinter» dieser nur für die Schulanlagen geltende Zielsetzung und ist dabei, diese umzusetzen. Damit respektiert er weiterhin den aus dem Jahr 2013 gefassten Beschluss der Gemeindeversammlung.

Erwähnenswert ist eine Besonderheit, nämlich die Richttannstrasse. Sie weist ein unbedingt zu behebendes Erschliessungsdefizit aus. Der Gemeinderat steht und stand vor der Frage, ob er die Erschliessung durch ein aufwändiges Verfahren (Strassenverbreiterung, Kauf von Land, allenfalls Enteignungen) mit hohen Kosten und oder durch die Einführung einer Tempo-30-Zone lösen will. Letztere ist viel günstiger (s.w. rund Franken 220’000), praktikabler und schneller und erbringt das gleiche Resultat. Insbesondere aufgrund der finanziellen Hombrechtiker Gegebenheiten, die sich durch die bevorstehenden Auswirkungen der Corona-Pandemie weiter verschärfen werden, hat sich der Gemeinderat – verständlicherweise – für die Tempo-30-Zone entschieden. Dies im Sinne einer Ausnahme.

Die Ratsmitglieder stellen mit allem Nachdruck fest, dass die Einführung von Tempo 30 auf dem Gemeindegebiet (Zitat von Tumasch Mischol) «durch die Hintertür» keine Grundlage hat. Sie sehen es aber als vom Souverän gewählte Volksvertreter als ihre Aufgabe an, situativ die für die Gemeinde Hombrechtikon beste Lösung zu beschliessen, sofern sie dafür die Kompetenz haben. Und dies ist bei der Ausnahme «Richttannstrasse» der Fall.

2. 2013 hat die Gemeindeversammlung einen deutlichen Entscheid zu Tempo 30 gefällt. Ist der Gemeinde rat bereit, die Einführung von Tempo 30 der Gemeindever-Sammlung für einen Grundsatzentscheid vorzulegen? Wenn Nein, weshalb nicht?“

Antwort des Gemeinderates:
Wie in der vorstehenden Antwort bereits dargelegt, respektiert der Gemeinderat nach wie vor den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 25. September 2013. Dort wurde eine Einzelinitiative, die die möglichst flächendeckende Einführung von Tempo 30 auf dem Hombrechtiker Gemeindegebiet zum Ziel hatte, mit offensichtlichem Mehr abgelehnt.

Dem Antrag bzw. dem Protokoll aus dem Jahr 2013 ist zu entnehmen, dass sich der Gemeinderat zu dieser Initiative neutral verhielt: Erst nach Annahme der Initiative und der getätigten Abklärungen würde er sich entscheiden können, ob er eine Umsetzung befürwortet oder nicht. Die Rechnungsprüfungskommission lehnte die Initiative ab.
Das Hauptargument war, dass die Umsetzung aus finanzieller Sicht eine grosse Herausforderung für die Gemeinde sei.

Auch aus finanziellen Überlegungen sahen die Ratsmitglieder bis heute keine Notwendigkeit, das Begehren der Initiative selber aufzunehmen und dem Souverän einen eigenen Antrag zu unterbreiten. Die Frage, ob der Gemeinderat bereit sei, die Einführung von Tempo 30 der Gemeindeversammlung für einen Grundsatzentscheid vorzulegen, hat sich daher bis heute nicht gestellt und war auch – mit Ausnahme der Schulanlagen – kein Thema bei den Legislaturzielen. Die Frage kann daher zum heutigen Zeitpunkt weder mit Ja“ noch „nein“ beantwortet werden.

Der Gemeinderat möchte jedoch darauf sensibilisieren, dass jede Hombrechtiker stimmberechtigte Person mit einer Einzelinitiative, wie dies im Jahr 2013 geschehen ist, diese Frage wieder aktivieren kann.

Rainer Odermatt
Präsident

Jürgen Sulger
Schreiber

 

2020-07-08 – Gemeinderat Hombrechtikon, Anfrage Tumasch Mischol Tempo 30, mit Antwort und Stellungnahme

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