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Geschäfte der Gemeindeversammlung Hombrechtikon vom 15. Dezember 2021

Trotz erneutem Anstieg der Coronafälle, folgte eine stattliche Anzahl SVP-Mitglieder der Einladung zur Parteiversammlung, dem Ruf des Parteivorstandes. Es ging schlussendlich um nichts Geringeres als ums Budget 2022, die Festsetzung des Steuerfusses und um die Behördenentschädigungsverordnung.

Behördenentschädigungsverordnung

An der Gemeindeversammlung vom 25. September 2019 beschloss die Gemeindeversammlung, der Entschädigungsverordnung vom 11. Juni 2019 zuzustimmen, dies jedoch mit der Einschränkung, dass die neue Verordnung befristet ist, nur bis zum 30. Juni 2022 Gültigkeit hat. Im Weiteren wurde beschlossen, dass über zwei Jahre hinweg bei den einzelnen Behörden die notwendigen Grundlagen erhoben werden, damit die neue Entschädigungsverordnung auf einer soliden Grundlage basiert.

Die Parteimitglieder sind irritiert über ein erneut eigenmächtiges Vorgehen des Gemeinderates. Wurde doch die Grundlagenerhebung auf ein Jahr verkürzt. Das ausgerechnet dieses Pandemiejahr, geprägt vom Lockdown, kürzeren digitalen Sitzungen, unzähligen abgesagten Veranstaltungen etc. bei der Stundenerhebung gerade beim Gemeinderat fast zu einer Punktlandung zur ersten Vorlage führt, kann nicht nachvollzogen werden. Es macht den Eindruck, als ob der Gemeinderat hier nur die Bestätigung der ersten Vorlage gesucht hat. Die SVP erachtet die vom Gemeinderat verkürzte Datenerhebung, ausgerechnet auf eine ausserordentliche Zeit, als unseriöse Datenerhebung.

Die SVP befürwortet dennoch die Annahme der neuen Behördenentschädigungsverordnung für die Legislatur 2022/26. Die neuen Behördenmitglieder der Legislatur 2022/26 sollen jedoch die ersten zwei Jahre erneut für sich weiterhin den Zeitaufwand notieren, damit allenfalls diese eher willkürlich zustande gekommene Entschädigungsverordnung für die Legislatur 2026/30 bereits revidiert werden kann.

Budget 2022 mit Festlegung des Steuerfusses

Der Kanton Zürich senkt die Steuern, viele weitere Gemeinden senken ebenfalls die Steuern. Die Nachbargemeinde Stäfa senkt die Steuern gleich um 8% auf 80% – nur in Hombrechtikon bleibt der Steuerfuss unverändert bei 119%.

Das Budget 2021 mit einem Steuerfuss von 119% sah ein Fehlbetrag (Aufwandüberschuss) von knapp CHF 1’200’000 vor. Wir dürfen annehmen, dass der Fehlbetrag 2021 viel kleiner sein wird oder sogar schwarze Zahlen geschrieben werden. Mehr wissen wir im Juni 2022.

Das Budget 2022 mit einem erneuten Steuerfuss von 119% sieht ein Ertragsüberschuss von CHF 350’000 vor. Das Steuersubstrat pro Einwohner stieg in den letzten Jahren kontinuierlich und durch die Annahme der beiden kantonalen Vorlagen im September 2020 ZLG (Zusatzleistungsgesetz) und StrG (Strassengesetz) fliessen der Gemeinde Hombrechtikon ab 2022 weitere Einnahmen in der Höhe von ca. 7 Steuerprozenten zu. Die Zahlen verraten, dass es Gemeinde Hombrechtikon nun doch viel besser geht, als das der Gemeinderat uns permanent einzureden versucht. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Die SVP ist der Meinung, dass an der Gemeindeversammlung mindestens über den Steuerfuss debattiert werden muss.

Zu guter Letzt gehört der Aufruf, sich für die bürgerlichen Anliegen zu interessieren und engagieren zur stetigen Agenda. Parteipräsident Stephan Gafner, der Vorstand oder auch ein Behördenmitglied steht gerne allen Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung – www.svp-hombrechtikon.ch

 

SVP Hombrechtikon

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